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   LSG Bayern, 15.01.2014 - L 12 KA 57/12   

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https://dejure.org/2014,2895
LSG Bayern, 15.01.2014 - L 12 KA 57/12 (https://dejure.org/2014,2895)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15.01.2014 - L 12 KA 57/12 (https://dejure.org/2014,2895)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15. Januar 2014 - L 12 KA 57/12 (https://dejure.org/2014,2895)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 27/07 R

    Hausarztvertrag - Mittel der Anschubfinanzierung für integrierte Versorgung -

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2014 - L 12 KA 57/12
    Die gemeinsame Registrierungsstelle (BQS) prüft weder, noch stellt sie verbindlich fest, dass ein Vertrag im Sinne des § 140a Abs. 1 SGB V vorliegt (vgl. BSG, Urteil vom 6. Februar 2008 - B 6 KA 27/07 R).

    Zu den Voraussetzungen eines leistungssektoren-übergreifenden Integrationsvertrages hat sich das Bundessozialgericht ebenfalls mit Urteilen vom 06.02.2008, B 6 KA 27/07 R und B 6 KA 5/07 R geäußert:.

    Das ergibt sich aus der Konzeption der Integrationsversorgung als einer Alternative zur Regelversorgung, wie sie den Vorschriften der §§ 140a bis 140d SGB V seit ihrer Neufassung durch das GMG zugrunde liegt (vgl. umfassend BSG, Urteil vom 06.02.2008, B 6 KA 27/07 R).

  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 R

    Landesverband der Krankenkassen - Kompetenzübertragung - Abschluss von Verträgen

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2014 - L 12 KA 57/12
    Da sich weder aus den §§ 53 bis 60 SGB X noch den sonstigen Vorschriften des SGB X eine ausdrückliche Regelung über Prozesszinsen ergibt (§ 61 Satz 1 SGB X), gelten gemäß § 61 Satz 2 SGB X ergänzend die Bestimmungen des BGB (vgl. BSG, Urteil vom 28.09.2005, B 6 KA 71/04 R).
  • BSG, 02.11.2010 - B 1 KR 11/10 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Mitteleinbehalt zur Anschubfinanzierung der

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2014 - L 12 KA 57/12
    Das "Einbehalten" von Mitteln umschreibt dabei den Vorgang, dass die Krankenkasse einen gegen sie gerichteten Anspruch - sei es aus nach § 85 Abs. 2 SGB V an die KÄV zu entrichtender Gesamtvergütung, sei es aus abgerechneter Krankenhausbehandlungsvergütung - als berechtigt ansieht, die hierfür geschuldeten Mittel in Höhe des Einbehalts aber nicht leistet, sondern mit einem Gegenrecht auf Mitteleinbehaltung zur Anschubfinanzierung aufrechnet und die auf diese Art und Weise "einbehaltenen Mittel" zur zweckgebundenen Verwendung verbucht (vgl. BSG, Urteil vom 02.11.2010, B 1 KR 11/10 R).
  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 5/07 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Anforderung an integrierte - verschiedene

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2014 - L 12 KA 57/12
    Zu den Voraussetzungen eines leistungssektoren-übergreifenden Integrationsvertrages hat sich das Bundessozialgericht ebenfalls mit Urteilen vom 06.02.2008, B 6 KA 27/07 R und B 6 KA 5/07 R geäußert:.
  • LSG Sachsen, 24.06.2009 - L 1 KR 76/08

    Kürzung der Rechnung über erbrachte Krankenhausbehandlung zum Zwecke der

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2014 - L 12 KA 57/12
    Daher sind im Streitfall die Verträge daraufhin zu überprüfen, ob ein Vertrag vorliegt, der eine integrierte Versorgung zum Gegenstand hat (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.04.2010, L 5 KR 12/08; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.09.2009, L 9 KR 470/08; LSG Hessen, Urteil vom 05.02.2013, L 1 KR 222/10; a.A. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 24.06.2009, L 1 KR 76/08).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - L 9 KR 470/08

    Integrierte Versorgung; Einbehalt von Krankenhausvergütung; Beweislast; Vorlage

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2014 - L 12 KA 57/12
    Daher sind im Streitfall die Verträge daraufhin zu überprüfen, ob ein Vertrag vorliegt, der eine integrierte Versorgung zum Gegenstand hat (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.04.2010, L 5 KR 12/08; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.09.2009, L 9 KR 470/08; LSG Hessen, Urteil vom 05.02.2013, L 1 KR 222/10; a.A. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 24.06.2009, L 1 KR 76/08).
  • LSG Hessen, 05.02.2013 - L 1 KR 222/10

    Krankenversicherung - Anforderungen an Verträge zur integrierten Versorgung -

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2014 - L 12 KA 57/12
    Daher sind im Streitfall die Verträge daraufhin zu überprüfen, ob ein Vertrag vorliegt, der eine integrierte Versorgung zum Gegenstand hat (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.04.2010, L 5 KR 12/08; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.09.2009, L 9 KR 470/08; LSG Hessen, Urteil vom 05.02.2013, L 1 KR 222/10; a.A. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 24.06.2009, L 1 KR 76/08).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 15.04.2010 - L 5 KR 12/08

    Krankenversicherung - integrierte Versorgung - Anschubfinanzierung - Recht auf

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2014 - L 12 KA 57/12
    Daher sind im Streitfall die Verträge daraufhin zu überprüfen, ob ein Vertrag vorliegt, der eine integrierte Versorgung zum Gegenstand hat (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.04.2010, L 5 KR 12/08; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.09.2009, L 9 KR 470/08; LSG Hessen, Urteil vom 05.02.2013, L 1 KR 222/10; a.A. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 24.06.2009, L 1 KR 76/08).
  • LSG Bayern, 08.02.2017 - L 12 KA 132/14

    Vergütung aus Verträgen zu integrierter Versorgung

    Nach der insoweit gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts müssen Behandlungsleistungen, die im Rahmen der integrierten Versorgung erbracht werden, solche der Regelversorgung in der vertragsärztlichen oder in der stationären Versorgung zumindest überwiegend ersetzen (BSG Urteil vom 6.2.2008, B 6 KA 27/07 R, Juris Rn. 25; Urteil vom 15.6.2016, B6 KA 22/15 R, Juris Rn. 19; ebenso der erkennende Senat, Urteil vom 15.1.2014, L 12 KA 57/12).
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